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CTH 418

Citatio: A. Chrzanowska (ed.), hethiter.net/: CTH 418 (INTR 2016-08-02)

Ritual gegen einen dem Königspaar feindlich gesinnten Fremden

(CTH 418)

Textüberlieferung

A

KUB 58.83

Bo 2813

B

B1

unpubl.

Bo 3380

B2

+ KBo 48.106

781/t

C

unpubl.

Bo 3505

D

IBoT 3.114

Bo 4048

E

KUB 58.95

Bo 2743a

F

KUB 59.47

Bo 3085

G

unpubl.

Bo 3711

H

H1

KUB 7.46

Bo 2957

H2

+ Unpubl.

Bo 8199

I

KBo 69.176

E 1495

Exemplar A

Eine zweikolumnige Tafel.

Vs. II enthält 31 teilweise erhaltene Zeilen aus dem rechten Bereich der Kolumne. Pro Zeile sind maximal 18 Zeichen erhalten.

Rs. III enthält 20 teilweise erhaltene Zeilen aus dem rechten Bereich der Kolumne. Pro Zeile sind maximal 20 Zeichen erhalten.

Der Fundort des Fragmentes ist unbekannt.

Die Niederschrift wird als spätjunghethitisch bezeichnet.

Exemplar B

Die Niederschrift wird als junghethitisch bezeichnet.

Der Join wurde von F. Fuscagni am 28.02.2012 identifiziert.

⑄Exemplar B1

⑄Das Fragment enthält dreizehn Zeilen aus dem rechten Tafelbereich. Pro Zeile sind maximal ⑄neun Zeichen erhalten.

⑄Der Fundort des Fragmentes ist unbekannt, aber wahrscheinlich durch den Join ⑄⑄⑄einzugrenzen.

⑄Exemplar B2

⑄Das Fragment enthält acht Zeilen vom linken Rand der Tafel. Pro Zeile sind maximal fünf ⑄Zeichen erhalten.

⑄Das Fragment stammt möglicherweise aus einem der Magazine des Tempels I.

⑄Das Fragment schließt direkt an Exemplar B1, Zeile 8' an.

Exemplar C:

Vs. enthält zwölf Zeilen aus der Mitte der Tafel. Pro Zeile sind maximal zwölf Zeichen erhalten.

Rs. enthält drei Zeilen vom rechten Rand der Tafel, maximal sind zwei Zeichen pro Zeile erhalten.

Die Niederschrift wird als junghethitisch bezeichnet.

Der Fundort der Fragmente ist unbekannt.

Exemplar D:

Vs. I enthält neun Zeilen aus dem Endbereich der Kolumne (linke Seite). Pro Zeile sind maximal neun Zeichen erhalten.

Rs. IV enthält drei Zeilen aus dem Anfangsbereich der Kolumne (linke Seite). Pro Zeile sind maximal neun Zeichen erhalten.

Die Niederschrift wird als junghethitisch bezeichnet.

Der Fundort der Fragmente ist unbekannt.

Exemplar E:

Vs. enthält 22 Zeilen vom rechten Rand der Tafel. Pro Zeile sind maximal zehn Zeichen erhalten.

Rs. enthält 21 Zeilen vom rechten Rand der Tafel. Pro Zeile sind maximal neun Zeichen erhalten.

Die Niederschrift wird als junghethitisch bezeichnet.

Der Fundort des Fragmentes ist unbekannt.

Exemplar F:

Rs. III enthält achtzehn Zeilen aus dem linken Bereich der Kolumne. Pro Zeile sind maximal fünf Zeichen erhalten.

Rs. IV enthält 16 Zeilen aus dem rechten Teil der Tafel. Pro Zeile sind maximal siebzehn Zeichen erhalten.

Die Niederschrift wird als junghethitisch bezeichnet.

Der Fundort des Fragmentes ist unbekannt.

Exemplar G:

Die Niederschrift wird als junghethitisch bezeichnet.

Der Fundort des Fragments ist unbekannt.

Es enthält dreizehn Zeilen aus der Mitte der Tafel. Pro Zeile sind maximal neun Zeichen ⑄erhalten.

Exemplar H:

Rs. IV enthält vierzehn Zeilen aus dem rechten Teil der Kolumne. Pro Zeile sind maximal vierzehn Zeichen erhalten. Durch den Join mit Bo 8199 von J. Lorenz (Ende 2015) sind 5 Zeilen vollständig überliefert. Es handelt sich um eine Sammeltafel, auf der auch CTH 458.1.1 (F. Fuscagni (ed.), CTH 458.1.1, 2015-) überliefert ist.

Exemplar I:

Ein Fragment vom rechten Rand der zweiten Kolumne, von der vier Zeilen mit bis zu drei Zeichen erhalten sind.

Die Niederschrift wird als junghethitisch bezeichnet.

Der Fundort des Fragmentes ist unbekannt.

Zuordnung zu der Gruppe CTH 418: J. Lorenz 2013.

Bemerkungen:

Erhaltene Exemplare beinhalten lediglich den zweiten Tag des Rituals.

Mehrere Fragmente (B, C, I) weisen möglicherweise dieselbe Handschrift auf.

Editionsgeschichte

AUTOGRAPHIEN

Exemplar A: M. Popko 1988 als KUB 58.83

Exemplar B2: H. Otten, Ch. Rüster, G. Wilhelm 2007 als KBo 48.106

Exemplar D: M. Çığ und H. Kızılyay (Bozkurt) 1954 als IBoT 3.114

Exemplar E: M. Popko 1988 als KUB 58.95

Exemplar F: L. Jakob-Rost 1989 als KUB 59.47

Exemplar H1: H. Ehelolf 1923 als KUB 7.46

Exemplar I: J. Lorenz und E. Rieken 2013 als KBo 69.176

EDITIONEN UND ÜBERSETZUNGEN

Popko M. 1991b, 44-53: Vollständige Bearbeitung (Transliteration, Übersetzung und Kommentar) der Exemplare A, B, C, D, E, F und H11.

Groddek D. 2004h, 83-84: Transliteration des Exemplars F.

García Trabazo J.V. – Groddek D. 2005a, 214-217: Transliteration des Exemplars A.

Groddek D. 2012b, 75: Transliteration des Exemplars B2 .

Folgende Transliteration und Übersetzung wurde nach Bearbeitungen von Popko M. 1991b, Groddek D. 2004h, García Trabazo J.V. – Groddek D. 2005a sowie Groddek D. 2012b durch A. Chrzanowska und S. Görke 2016 vorgenommen.

Exemplare B1, C, G und H2 wurden nach einer alten Umschrift angefertigt.

Inhaltsübersicht

§ 1

(bruchstückhaft)

§ 2

Fragmentarisch; wohl Entsenden von Substituten am 2. Tag.

§ 3

Vorbereitung von Feuerstellen. Verbrennung eines [Ferkels?], Schafes, Esels und Hündchens.

§ 4

Nach der rituellen Behandlung begibt sich das Königspaar in ein Zelt, wo es sich wäscht. Opferreste werden an einem unberührten Platz vergraben.

§ 5

Zwei Tore aus Weißdorn werden für das Königspaar vorbereitet.

Darunter wird jeweils eine Stoffbahn gespannt.

§ 6

Auf jeder Seite jedes Tores werden je zwei Soldatenbrote niedergelegt.

§ 7

Fragmentarisch; zwei Sets von neun Scheiten werden erwähnt sowie neun Ersatzfiguren.

§ 8

(bruchstückhaft) Der König und das Tor sowie ein nicht näher präzisierter Stoff werden erwähnt.

§ 9

(bruchstückhaft) Erwähnung einer Frau.

§ 10'-11'

(bruchstückhaft) Wohl Opferung eines Schafes an die Sonnengöttin der Erde und eines Ziegenbocks an ihre männlichen Götter als Entschädigung für die Sonnengöttin; Beschwörerin nimmt sich Stoffe und einen Tisch.

§ 12'

Die Gegenstände, die dem Substitut gehören, werden dagegen in den Speicher geworfen.

§ 13'

(bruchstückhaft) Die Beschwörerin begibt sich ins Zelt.

§ 14'

(bruchstückhaft) Möglicherweise Fortsetzung der Handlungen der Beschwörerin.

§ 15'

(bruchstückhaft) Erwähnung eines unberührten Platzes.

§ 16'

(bruchstückhaft) Es werden eine Herdstelle und Wein erwähnt.

§ 17'

(bruchstückhaft) Etwas brennt.

§ 18'

Ein Ferkel und ein Hündchen werden verbrannt.

§ 19'

Die Beschwörerin interpretiert wohl die Glut des niedergebrannten Feuers als Omina.

§ 20'-21'

(bruchstückhaft) Wohl Analyse der Omina.

§ 22'

(bruchstückhaft) Erwähnung von Namen – eventuell in Zusammenhang mit weiteren Orakeln.

§ 23'

(bruchstückhaft)

Erwähnung eines Fuchses aus Bronze.

§ 24''

(bruchstückhaft)

§ 25''

(bruchstückhaft)

Erwähnung des Königspaares sowie der Beschwörerin in Zusammenhang mit Herden.

§ 26''

Interpretation von Omina.

§ 27''

In unklarem Kontext Erwähnung von Bier für die Sonnengottheit sowie eines Herdes und eines Schafes. Pfeile werden mit der Spitze in den Krug gesteckt.

§ 28''

Beschwörung der Beschwörerin: Demjenigen, der dem Königspaar Böses zugefügt hat, soll Böses widerfahren.

§ 29''

Kolophon. Wohl Ende der zweiten Tafel.

© Universität Mainz – Institut für Altertumswissenschaften, Bereich Altorientalische Philologie

1

Bei Popko andere Bezeichnung der Exemplare. Siehe dazu Popko M. 1991b, 45f.


Editio ultima: 2016-08-02






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